Wenn schulischerseits angebotene Fördermaßnahmen nicht ausreichen, ist eine zusätzliche außerschulische Förderung durch eine LRS-Therapie sinnvoll.
In der Regel gibt es für die Therapie der Lese-Rechtsschreibstörung (ICD 10, F81.0 und F81.1) keine Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
Man kann unter bestimmten Bedingungen beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf sog. „Eingliederungshilfe“ in Form einer Fördertherapie stellen. Der Gesetzgeber setzt dafür eine drohende oder bestehende seelische Behinderung voraus. Bei Bewilligung übernimmt dann das zuständige Jugendamt die Therapiekosten unter Anwendung der gesetzlichen Grundlage des Sozialgesetzbuchs. Zur Anwendung kommt hauptsächlich §35a SGB VIII: Grob gesagt kann hier im Falle einer diagnostizierten Legasthenie die außerschulische Förderung staatlich unterstützt werden, allerdings nur bei festgestellter länger als 6 Monate dauernden Abweichung des seelischen Gesundheitszustandes von dem für das Alter des Kindes typischen Zustand und daher bestehender oder drohender Teilhabebeeinträchtigung am Leben in der Gesellschaft. Das Jugendamt trifft seine Entscheidung unter Einbeziehung aller eingeholten Informationen.
Zumeist werden die Kosten der Förderstunden jedoch privat getragen werden müssen. Die Praxis KleinerFuchs orientiert sich hierbei an den Stundensätzen des Jugendamtes.
Eine Einzelstunde dauert 45 Minuten und sollte regelmäßig wöchentlich während der Schulzeiten stattfinden. Gegebenenfalls – d. h. bei geeigneter Passung – können im Verlauf der Therapie auch 2er-Gruppen (Tandems) gebildet werden.
Andere Gruppenangebote zu thematischen Schwerpunkten können gerne angefragt werden (z. B. Marburger Verhaltenstraining, Marburger Konzentrationstraining).
Begleitende Elterngespräche sowie – falls dies dem ausdrücklichen Wunsch der Eltern entspricht – eine Kontaktaufnahme mit dem Deutsch- bzw. Klassenlehrer oder dem schulpsychologischen Dienst zur gegenseitigen Information und Rückmeldung unterstützen einen gelingenden Verlauf und verbessern den Transfer in die häusliche und schulische Umgebung.
Einige interessante Quellen zum Nach- und Weiterlesen bieten folgende Links:
Grundsätzliches wie Aktuelles über Lese-Rechtschreibstörungen findet sich auf der Homepage der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der LMU München: http://www.kjp.med.uni-muenchen.de/forschung/legasthenie/legasthenie.php oder http://www.kjp.med.uni-muenchen.de/forschung.php
Die S3-Leitlinie zu Diagnostik und Behandlung der Legasthenie findet man bei der Dt. Ges. f. Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. DGKJP (Hrsg.) (2015). Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung. Evidenz- und konsensbasierte Leitlinie (S3). https://www.bvl-legasthenie.de/images/static/pdfs/Leitlinien/LF_Leitlinie.pdf
Die Website vom Bundesverband Legasthenie & Dyskalkulie e. V. bietet zahlreiche Informationen unter http://www.bvl-legasthenie.de/
Runderlass des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) https://bass.schul-welt.de/280.htm
Diverse Informationen finden sich auf dem Bildungsportal des Landes NRW, z.B. https://www.schulministerium.nrw.de/eltern/beratung-und-service/besondere-herausforderungen/lese-rechtschreib-und-rechen